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Allgemeine Geschäftsbedingungen von

zweidimensional Fotografie

zweidimensional AG

Rigistrasse 7b

5032 Aarau Rohr

1. ALLGEMEINES

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt)  gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von zweidimensional Fotografie.

Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder Terminreservation gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

Von zweidimensional Fotografie erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen.

1.1. PRODUKTIONSAUFTRAG

zweidimensional Fotografie wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. zweidimensional Fotografie kann dies zum Teil durch Dritte (Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist zweidimensional Fotografie hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

1.2. AUSWAHL/AUSLIEFERUNG DER FOTOS/FRISTEN

zweidimensional Fotografie wählt bei einem Fotoshooting im ersten Schritt alle die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.  Diese werden dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen für die Auswahl als Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Nach der Auswahl der Bilder durch den Kunden werden die Fotos innerhalb von 30 Arbeitstagen durch zweidimensional Fotografie optimiert und als Download zur Verfügung gestellt. Bei Hochzeitsreportagen werden die Fotos innerhalb von 4 Wochen ausgeliefert. Bei Verlängerungsstunden sowie Abwesenheit/Ferien durch zweidimensional Fotografie werden diese Fristen verlängert.

Rohdateien werden dem Kunden grundsätzlich nicht abgegeben. Falls dies gewünscht wird, muss es vor dem Auftrag schriftlich abgemacht werden.

1.3. VERPFLEGUNG / PAUSEN

Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 5 Stunden , ist zweidimensional Fotografie mit Verpflegung und Getränken zu versorgen und angemessene Pausen zu gewähren. (Spezialfall Hochzeit)

2. BUCHUNG / ANMELDUNG

Durch die schriftliche Zusage eines vorgeschlagenen Termins gilt ein Auftrag/Termin als gebucht.  Zusätzlich wird bei Aufträgen im grossen Umfang gegebenenfalls ein schriftlicher Vertrag geschlossen.

3. ANNULATION / NICHT ERSCHEINEN / TERMIN VERSCHIEBUNG

3.1 HOCHZEIT und FOTOBOX

Sollte ein Auftrag nach der definitiven Terminbestätigung von zweidimensional Fotografie per Email, durch Annulation/Verschiebung durch den Auftraggeber nicht zustande kommen, wird folgendes Honorar fällig:

  • Nach der Terminbestätigung (Email): 20% des gebuchten Angebots

  • Bis 9 Monate vor dem Termin: 40% des gebuchten Angebots

  • Bis 3 Monate vor dem Termin: 60% des gebuchten Angebots

  • Bis 30 Tage vor dem Termin: 80% des gebuchten Angebots

  • Ab 14 Tagen vor dem Termin und keine Abmeldung: 100% des gebuchten Angebots

3.2 FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE

TERMIN STORNIEREN:

  • Nach der Terminbestätigung (Email) bis 7 Tage vor dem Termin: einmalige Gebühr von CHF 70.- für jeden Beauftragten (Fotografin, Visagistin, Stylistin)

  • Danach: 50% des gebuchten Shootings / Angebots

  • Keine Abmeldung oder nicht Erscheinen am Shootingtag mit kurzfristiger Abmeldung nach Terminbeginn: 100% des gebuchten Shootings / Angebots

  • Verspätungen von mehr als 30 Min ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden in Rechnung gestellt. Die Shootingzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, wie in der Bestätigungsmail festgelegt wurde.

Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (EMAIL) zu erfolgen.

Die oben genannten Entschädigungen gelten auch bei Krankheit.

Die Annulationskosten werden via Rechnung eingefordert.

TERMIN VERSCHIEBEN: 

Bei Verschiebung des Termins bis 48h vor Terminbeginn (neues Datum) wird Ihnen eine einmalige Verschiebungs-Pauschale von CHF 100.- verrechnet. (Visagisten oder sonstige gebuchten Dienstleistungen können diesen Betrag ergänzen) Die Kosten sind angemessene Umsatzverluste des blockierten Termins, welcher so kurzfristig nicht mehr neu belegt werden kann.

Die oben genannten Entschädigungen gelten auch bei Krankheit.

Verschiebungen haben telefonisch oder schriftlich (EMAIL) zu erfolgen.

Die Verschiebungs Pauschalen werden via Rechnung eingefordert.

4. HÖHERE GEWALT

Ist es zweidimensional Fotografie aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet zweidimensional Fotografie auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

zweidimensional Fotografie kann nicht rechtlich belangt werden und es kann keinen Schadenersatz gefordert werden. Natürlich bemüht sich zweidimensional Fotografie, einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.

Ist es zweidimensional Fotografie aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern kann zweidimensional Fotografie nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

4.1 HOCHZEIT

zweidimensional Fotografie bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt.

Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.

Das Brautpaar verzichtet  auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an zweidimensional Fotografie.

Ein evtl. zuvor geleisteter Vorschuss oder bereits bezahlte Aufträge werden dem Brautpaar innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.

4.2  FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE

  • Es ist auf Wunsch des Kunden ein Ersatztermin zu vereinbaren

  • Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an zweidimensional Fotografie.

5. PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sämtliche Angebote auf der Website von zweidimensional Fotografie sind unverbindlich. zweidimensional Fotografie behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.

Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). zweidimensional Fotografie ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

  • Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den Fotoauftrag / das Fotoshooting. Die Fotos werden erst ausgeliefert, wenn die vollständige Bezahlung des Auftrags abgeschlossen ist.

  • Bei Hochzeiten kann vom Kunden eine Anzahlung verlangt per Vorauskasse verlangt werden. Der Gesamtbetrag muss spätestens 30 Tage nach der Hochzeit bei zweidimensional Fotografie eingegangen sein. Die Fotos werden erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags ausgeliefert.

  • Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie zum Beispiel:  Kosten für gebuchte Modelle; anfallende Reisekosten wie Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder dem nächsten Bahnhof, Parktickets , Spesen ( zum Beispiel Hotel,- / Übernachtungskosten), zusätzliche Requisiten, sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 30 Tagen zu begleichen.

  • Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu zahlen wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

  • Bei grösseren Aufträgen/Nachbestellungen mit einem Betrag von über CHF 500, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.

  • Post oder Kuriersendungen werden erst ausgelöst,  wenn der Betrag vollkommen beglichen wurde. Das gleiche gilt für Vorschaugalerien welche online aufgeschaltet werden.

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/  Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.

Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 30. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.

Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung)

und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. Es wird zusätzlich einen Verzugszins berechnet.

Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. GUTSCHEINE / SPEZIALANGEBOTE

Von zweidimensional Fotografie ausgestellte Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Nach 2 Jahren gilt der aktuelle Preis für das gebuchte Shooting auf der Website von zweidimensional Fotografie. Eine evtl. Differenz für Erhöhung des Preises wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Gutscheine sind nicht rückerstattungsfähig.

7.  TFP SHOOTINGS

Bei TFP Shootings (Time for Pictures) welche für beide Parteien gratis gemacht und dem Foto-Model als Entlöhnung die Fotos zu Verfügung gestellt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Fotoshootings.

zweidimensional Fotografie  kann ein TFP Shooting aus zeitlichen oder wichtigen, auftragsbedingten Gründen absagen und dafür nicht rechtlich belangt werden.

8. KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM FOTOGRAF

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten/Nachbearbeitungen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von zweidimensional Fotografie unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von zweidimensional Fotografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

9. BEANSTANDUNGEN / SICHERUNG DER FOTODATEIEN

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von zweidimensional Fotografie gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials / die Ware betreffen, sind innerhalb 7 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen.

Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt.

(Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Es empfiehlt sich eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. zweidimensional Fotografie sichert die abgegebenen Fotos für 1 Jahr nach dem Fototermin. In dieser Zeit können Datenträger und einzelne Fotos nachbestellt werden.)

10.  BILDRECHTE

Bei Fotografien welche zweidimensional Fotografie von einer Person/ einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz des Fotografen.

Der Auftraggeber kauft mit dem Erstehen der Bilder nicht das Urheberrecht. Das Nutzungsrecht erhält er, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde (zBsp.Hochzeiten), nur für den Privatgebrauch (Die eigene Facebook-Seite, Bewerbungen, Sedcards, Familie, Freunde….). Bei gewerblichen Auftraggebern für den einmaligen vereinbarten Verwendungszweck.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Publikationen gemäss Vereinbarung.

Der Name des Fotografen ist  grundsätzlich bei jeder Wiedergabe wie folgt zu nennen:

„zweidimensional Fotografie“ oder www.zweidimensional.ch.

Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von zweidimensional Fotografie. Das Bildmaterial  darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von zweidimensional Fotografie erfolgten)  Nutzung, Verwendung, Veränderung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

11. REFERENZEN

Bei entsprechender schriftlicher zusätzlicher Vereinbarung erhält zweidimensional Fotografie als Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website,

Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook, Sedcards etc..).

Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von zweidimensional Fotografie.

zweidimensional Fotografie hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

12.  DATENSCHUTZ / DATENSICHERHEIT

zweidimensional Fotografie verpflichtet sich, Fotografien nur mit Einwilligung der abgebildeten Person zu veröffentlichen. Adressdaten der Kunden werden ausschliesslich für die Abwicklung des Fotoauftrages verwendet. Keinesfalls werden personenbezogene Daten wie Adresse oder Emailadresse an Dritte weitergegeben.

13.  ABSCHLIESSENDES

Die mit zweidimensional Fotografie abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. zweidimensional Fotografie behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

Gerichtsstand der Geschäftssitz von zweidimensional Fotografie.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Januar 2024.

Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

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